Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Das Auktionshaus Nord versteigert in Ihrem Namen die umseitig gelisteten Gegenstände öffentlich und meistbietend.
2. Das Auktionsgut wird gleichzeitig auch im Internet, jedes Teil mit Farbfoto, weltweit präsentiert. Behördliche, steuerliche und gesetzliche Abgaben und Folge-Rechtsbeiträge nach Urhebergesetz sind vom Auftraggeber selbstverantwortlich zu entrichten.
3. Der eingesetzte Limit Preis ist kein Schätzpreis und vom Einlieferer festgesetzt.
4. Der Versteigerer ist berechtigt, Lose zu trennen oder zu vereinen.
5. Für die Durchführung der Versteigerung zahlt der Auftraggeber dem Auktionshaus Nord eine Provision von 20 % zzgl. gesetzl. MwSt. (23,8 %) vom erfolgten Zuschlagpreis, sowie für jede Katalog-Position eine Kostenpauschale von 0,60 € zzgl. gesetzl. MwSt.
6. Die Provision sowie die fälligen Kosten für Transport, Bearbeitungsgebühr etc. werden vom Ersteigerungserlös vor Auszahlung abgezogen.
7. Nicht zugeschlagene Objekte darf der Versteigerer nach Ende der Versteigerung frei Hand (Freiverkauf) veräußern.
8. Gegenstände, die 3 Monate nach dem Versteigerungstermin nicht abgeholt werden, dürfen nach Absprache in die nächsten Versteigerungen zum verminderten Limit Preis aufgenommen.
9. Für Gegenstände, die mehr als 2 Jahre lagern, wird keine Garantie übernommen.
10. Der Einlieferer haftet gegenüber dem Auktionshaus Nord für die Richtigkeit seiner Angaben bezüglich des Auktionsgutes und versichert, Eigentümer und/oder Verfügungsberechtigter zu sein.
11. Die Haftungssumme des Auktionshaus Nord sowie deren Erfüllungs-Gehilfen wird auf die Fälle grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Haftungshöhe ist auf den Limit-Preis begrenzt.
12. Der Versteigerer wird ermächtigt, gegen den jeweiligen Käufer, in eigenem Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, aus dem Zuschlag sich ergebende Forderungen geltend zu machen.
13. Der Nachverkauf ist Bestandteil des Auktionsgeschäftes und dauert mindestens 4 Wochen. Während des Nachverkaufes kann das Versteigerungsgut durch das Auktionshaus zum Limit verkauft werden. Liegen Gebote unterhalb des Limits vor, so wird vom Auktionshaus beim Einlieferer zwecks Akzeptierung rückgefragt. Solange sich die nicht versteigerten Gegenstände im Hause befinden, können sie jederzeit im Nachverkauf veräußert werden.
14. Der Auftrag gilt für die umseitig aufgeführten Objekte und endet mit der Auszahlung und / oder Rückgabe für die versteigerten bzw. nicht versteigerten Artikel nach der Auktion.
15. Zieht der Einlieferer nach erfolgter Einlieferung den Auftrag ganz oder teilweise zurück, so hat er dem Auktionshaus die entgangene Provision zu ersetzen. Die Entschädigungsprovision beträgt 20 % plus MwSt. vom vereinbarten Limit. Sind weitere Kosten entstanden (Gutachten o. ä.), sind diese ebenfalls zu erstatten. Aushändigung des zurückgezogenen Gegenstandes erfolgt erst nach Zahlung der dem Auktionshaus zustehenden Summe. Ein Zurückziehen nach Beginn des Katalogdruckes ist nicht mehr möglich.
16. Der dem Einlieferer zustehende Erlös wird von Auktionshaus Nord entgegengenommen und bis zu 6 Wochen nach Zahlungseingang dem Einlieferer nach Abzug aller Kosten ausgezahlt.
17. Durch seine Unterschrift erkennt der Einlieferer die Versteigerungsbedingungen vom Auktionshaus Nord an.